AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (13.05.2026)
für Energieberatungs-, Fachplanungs- und Ingenieurleistungen
Mario Hammer (Hammer Projects)
Kriemhildstraße 18 A
10365 Berlin
1. Geltungsbereich
a. Aufträge zwischen Mario Hammer (Hammer Projects) – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Vertragspartnern – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt.
b. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Energieberatungs-, Fachplanungs-, Ingenieur-, Baubegleitungs-, Nachweis-, Berechnungs-, Dokumentations- sowie sonstige Beratungsleistungen des Auftragnehmers.
c. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungen
a. Der konkrete Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem schriftlich erteilten Auftrag.
b. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Energieberatungs-, Fachplanungs-, Ingenieur-, Baubegleitungs-, Nachweis-, Berechnungs-, Dokumentations-, Koordinations- und Beratungsleistungen.
c. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein konkreter Erfolg vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um Dienstleistungen.
d. Planungs-, Berechnungs-, Nachweis-, Gutachten- oder sonstige werkvertraglich geprägte Leistungen gelten als erbracht, wenn die vereinbarten Unterlagen, Nachweise oder Ergebnisse erstellt und übergeben wurden.
e. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder förderrechtlicher Erfolg, insbesondere die Bewilligung von Fördermitteln, das Erreichen bestimmter Energiekennwerte, Einsparungen, Baukosten oder Termine, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
f. Ergibt sich im Verlauf der Bearbeitung die Notwendigkeit zusätzlicher oder ergänzender Leistungen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen. Eine Auftragserweiterung erfolgt auch dadurch, dass der Auftraggeber zusätzliche Leistungen anfordert oder entgegennimmt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und richtig innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss zur Verfügung.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung relevanten Umstände, Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
c. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übergebenen Informationen, Unterlagen oder Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
d. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht oder nicht vollständig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen.
e. Verursacht die fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zusätzlichen Aufwand, ist dieser nach den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen gesondert zu vergüten.
f. Verzögerungen, Mehrkosten oder entgangene Fördermittel aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspätet bereitgestellter Unterlagen oder Informationen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
4. Termine und Fristen
a. Vereinbarte Termine und Bearbeitungszeiten stellen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Prognosen dar.
b. Leistungs- und Bearbeitungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere bei fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, behördlichen Verzögerungen, fehlenden Unterlagen, technischen Problemen oder höherer Gewalt.
c. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen durch Behörden, Förderstellen, Fachunternehmen, Dritte oder sonstige nicht von ihm beeinflussbare Umstände.
5. Vergütung
a. Die Leistungen des Auftragnehmers werden, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, nach Aufwand auf Stundenbasis zzgl. Nebenkosten, Fahrtkosten, Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer vergütet.
b. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse sowie Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.
d. Zeit- und Vergütungsprognosen stellen unverbindliche Schätzungen dar.
e. Überschreitet der tatsächliche Aufwand die ursprüngliche Schätzung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, ist der Mehraufwand gesondert zu vergüten.
6. Zahlungsbedingungen
a. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Der Auftraggeber gerät spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
d. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Abnahme
a. Soweit Leistungen des Auftragnehmers einer Abnahme zugänglich sind, hat der Auftraggeber die Leistungen nach Übergabe unverzüglich zu prüfen.
b. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels schriftlich die Abnahme verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer bei Übergabe ausdrücklich auf die Folgen einer unterlassenen Erklärung hingewiesen hat.
c. Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistungen oder Unterlagen zur weiteren Projektbearbeitung, Beantragung von Fördermitteln, Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung oder sonstigen Weiterverwendung nutzt.
d. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
e. Mit erfolgter Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit keine vorbehaltenen Mängel vorliegen.
8. Nutzungsrechte und Unterlagen
a. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Berechnungen, Konzepte, Planungen, Zeichnungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
b. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
c. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
d. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Unterlagen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
9. Haftung
a. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
c. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangene Fördermittel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
d. Für Entscheidungen von Behörden, Förderstellen, Banken oder sonstigen Dritten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
e. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers oder Dritter.
10. Fördermittel und behördliche Entscheidungen
a. Fördermittel, Zuschüsse oder behördliche Genehmigungen werden vom Auftragnehmer nicht geschuldet.
b. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung, Höhe oder den Zeitpunkt von Fördermitteln oder Genehmigungen.
c. Änderungen gesetzlicher, technischer oder förderrechtlicher Rahmenbedingungen nach Auftragserteilung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
11. Kündigung
a. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
b. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
c. Bereits begonnene Leistungen, erstellte Unterlagen, Berechnungen oder Nachweise sind anteilig zu vergüten.
12. Verjährung
a. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
b. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
a. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter: www.hammerprojects.de/datenschutz
b. Der Auftragnehmer behandelt sämtliche im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich.
14. Schlussbestimmungen
a. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.